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Kosten einer Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Gesetzlich Versicherte in Parchim und Umgebung

Die Kosten für die Sprechstunden und die ersten sechs probatorischen Sitzungen werden grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen. Bei begründeter Diagnose und Indikationen für eine Psychotherapie folgt die Beantragung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Im Regelfall wird dieser Antrag bewilligt.

Für Privatpatienten

Durch die Approbation und den Eintrag ins Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung darf ich mit privat Versicherten und Beihilfeberechtigten abrechnen. Bei der Abrechnung halte ich mich an die GOP.

Für Beihilfe Versicherte

Ähnlich wie bei den privaten Krankenkassen orientiert sich die Höhe der Kostenübernahme an Ihren individuellen Tarifvorgaben. In aller Regel übernehmen jedoch die Berufsgenossenschaften und Beihilfen die gesamten Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte erkundigen Sie sich selbst bei Ihrer Beihilfestelle darüber.

Für gesetzlich Versicherte in Berlin

Für gesetzlich Versicherte in Berlin biete ich Psychotherapie im sogenannten Kostenerstattungsverfahren (BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf) an. Eine Abrechnung über Ihre Krankenkassenchipkarte ist hier leider nicht möglich. Ich berate Sie bei der Beantragung einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse.

Therapie nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) in Berlin

Neben den krankenkassenfinanzierten Psychotherapien biete ich ambulante Psychotherapien für Kinder und Jugendliche und deren Familien im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes nach §27 (3) und §35a SGB VIII an und verfüge über den notwendigen Trägervertrag mit der Senatsverwaltung. Hierbei kann das Bezugspersonensystem aufgrund höherer Stundenkontingente intensiv in den therapeutischen Prozess einbezogen werden. Die Zusammenarbeit mit der Schule, der Ausbildungsstelle, dem Elternhaus und Bezugspersonen kann dadurch intensiver gestaltet werden. Dafür müssen Sie den Antrag beim zu-ständigen Jugendamt Ihres Wohnbezirks stellen. Im Vorfeld können Sie sich mit Ihrem Kind (wenn nicht bereits getan) an eine sogenannte Fachstelle wenden, die die notwendige Indikation einer psychotherapeutischen Behandlung überprüft. Das können die bezirksinternen Kinder – und jugendpsychiatrischen Dienste, Erziehungsberatungsstellen oder schulpsychologische Beratungsstellen sein. Wenn ein Behandlungsbedarf bei Ihrem Kind festgestellt wird, übernimmt in der Regel das Jugendamt die Kosten für die Therapie, die in meiner Praxis durchgeführt werden kann.

Für Selbstzahler

Selbstverständlich ist es auch möglich die Behandlung Ihres Kindes oder andere Beratungsgespräche selbst zu bezahlen (IGeL-Leistung). Dafür ist weder ein Antrag an die Krankenkasse notwendig, noch erfolgt die Weiterleitung personen- und krankheitsbezogener Daten an Ihre Krankenkasse. Die Vergütung orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und wird von Ihnen selbst getragen.